Die Privatinsolvenz möchte allen ehrlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben, sich von ihren übrigen Schulden bzw. Verbindlichkeiten zu befreien, doch das Verfahren der Privatinsolvenz nach § 305 der InsO ist knifflig und daher ist eine gute Insolvenzberatung ein elementares Instrument und sehr wichtig…

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Dies erklärt sich schon, wenn man sich die Bedingungen, die für eine erfolgreiche Privatinsolvenz erfüllt werden müssen, einmal genauer ansieht. Grundsätzlich müssen im privaten Verbraucherinsolvenzverfahren alle Gläubiger berücksichtigt werden, und zwar mit ihren individuellen Insolvenzforderungen. Diese Aufgabe ist für die meisten Schuldner nur sehr schwer zu erfüllen, denn oft genug resignieren sie nach jahrelangem Schuldenaufhäufen einfach. Sie werfen Mahnbescheide, Rechnungen und Mahnungen unbesehen in den Papierkorb, weil sie ohne hin keine Lösung für ihre finanziellen Probleme sehen. Obwohl eigentlich Jedermann klar ist, dass dies genau der falsche Weg ist, wird er dennoch immer häufiger praktiziert. In diesem Fall zeigt sich bereits die erste Hürde für viele Schuldner, die durch eine gute Schuldnerberatung genommen werden kann.
Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle gibt es mittlerweile in nahezu jeder Stadt. Wichtig ist, dass die Schuldnerberatung kostenfrei arbeitet, also dem ohnehin verschuldeten Hilfesuchenden nicht noch zusätzliche Kosten verursacht. Im ersten Schritt wird die Schuldnerberatung alle Gläubiger ausfindig machen. Hierfür stehen den Schuldnerberatungsstellen verschiedene Werkzeuge, wie die Abfrage bei der Schufa oder bei anderen Auskunfteien zur Verfügung. Mit deren Hilfe lassen sich die Gläubiger recht gut ermitteln, was eine der Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Privatinsolvenz darstellt. Denn sobald nur einer der Gläubiger im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nicht erfasst wurde, kann das gesamte Verbraucherinsolvenzverfahren als gescheitert angesehen werden und die ersehnte Restschuldbefreiung nach Abschluss der Wohlverhaltensperiode bleibt ebenfalls aus. Doch nicht nur bei der Gläubiger Aufstellung und deren Forderungen kann eine gute Insolvenzberatung zur Seite stehen. Ebenso ist es möglich, dass sie den gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan aufstellt.
Die Anwälte einer seriösen Insolvenzberatung haben andere Möglichkeiten, mit den Gläubigern in Kontakt zu treten und mit ihnen zu verhandeln, als der Schuldner selbst. Durch die große Erfahrung der Mitarbeiter in einer solchen Insolvenzberatung wird es zudem möglich, viele Gläubiger davon zu überzeugen, von einem Teil ihrer Insolvenzforderungen abzulassen. So kann eventuell ein günstiger Schuldenbereinigungsplan erzielt werden, bei der mit einem vergleichsweise geringen Betrag alle Geldschulden vor dem Gang in die Privatinsolvenz abgetragen werden können. Voraussetzung für diesen außergerichtlichen Einigungsversuch ist allerdings, dass dieser Betrag auch tatsächlich zur Verfügung steht. Sollte das nicht möglich sein, begleitet die Insolvenzberatung den Schuldner durch die gesamte anschließende Verbraucherinsolvenz. Dabei klärt sie ihn als Schuldenberatung ebenfalls über seine Pflichten auf. Denn sobald er diese Pflichten im Insolvenzverfahren verletzt, riskiert er die Versagung der Restschuldbefreiung und den erfolgreichen Abschluss seiner Privatinsolvenz.







